Mit Unterstützung des Umweltförderprogramms LIFE+ der Europäischen Union

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Maßnahmen


Um das Projektziel zu erreichen, wurden bis Ende 2019 folgende Maßnahmen bzw. Aktionen umgesetzt:

Detailmanagementpläne
Für die fünf Projektgebiete wurden Managementpläne erstellt, um geeignete Maßnahmen parzellenscharf planen und durchführen zu können. In diesen Plänen wurde die Art der Umsetzung klar dargestellt. Die Ausgangssituation der Flora, Vegetation und der Biotoptypen sowie der lebensraumtypischen Fauna (Tagfalter, Vögel) wurde ermittelt, aufbereitet und ausgewertet. Die detaillierten Pläne wurden mit den zuständigen Behörden, den Waldbesitzern und den Waldnutzern erarbeitet.

Mit den Detailmanagementplänen wird für jedes der drei Projektgebiete dargestellt, wann welche Maßnahmen in der Projektlaufzeit durchgeführt werden.

♦ Flächenerwerb
Die Flächen der drei Projektgebiete befinden sich in kommunalem oder in privatem Besitz. Die Eigentümer haben sich bereit erklärt, gegen entsprechende Ausgleichszahlungen ihre Flächen dauerhaft dem Naturschutz zur Verfügung zu stellen. Bei Flächen von Privateigentümern besteht neben vertraglichen Vereinbarungen und Entschädigungszahlungen darüber hinaus die Möglichkeit des Grunderwerbs der Flächen zu Gunsten des Landes Nordrhein-Westfalen. Letztendlich wurden im Projekt keine Flächen aufgekauft.

♦ Maßnahmenumsetzung

In den Projektgebieten wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
• Rodung von Nadelholzforsten
Die Rodung wurde möglichst schonend durchgeführt. In unkritischen Bereichen (trocken, artenarm, gut erreichbar) konntengroße Maschinen zum Einsatz kommen. In wertvollen, ökologisch besonders empfindlichen Bereichen (feucht, artenreiche Krautschicht) wurde die Rodung durch eine schonendere Arbeitsweise durch den Einsatz von Seilschleppern oder Rückepferden durchgeführt.
• Freistellen verbuschter Flächen
Auf Flächen, die beispielsweise nach den großen Stürmen zu Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts nicht wieder aufgeforstet wurden, hat sich wegen der Staunässe eine lückige Wiederbesiedelung mit Gehölzen eingestellt. Auch hier sollen die Gehölze gerodet, von der Fläche entfernt und der Schlagraum beseitigt werden.

Ziegen bei der "Entbuschung" 

• Bearbeitung der Flächen mit Forstmulcher
Nach der Gehölz- und Schlagabraumentfernung, mußten die Flächen mit einem Forstmulcher bearbeitet werden. Die verbliebenen Stubben und Wurzelhälse wurden vollkommen zerkleinert. Die so vorbereiteten Flächen waren nun bereit, zu artenreichen Offenlandbiotopen entwickelt zu werden.
• Schließen von Entwässerungsgräben
Durch das Schließen der Entwässerungsgräben wurde das schnelle Ablaufen des Wassers aus dem Projektgebiet unterbunden. Dadurch bleibt es im Gebiet und das ursprüngliche Wasserregime ist wieder hergestellt.
• Rückbau von Forstwegen
Der Rückbau von Forstwegen (alternativ: das Schließen der Wege durch Schranken oder Sperrpfosten) dient der Beruhigung der Projektgebiete, damit wird besonders empfindlichen Tierarten ein störungsfreien Lebensraum geboten.
• Wiederansiedelung gewünschter Pflanzengesellschaften
Die Wiederansiedelung wurde in erster Linie durch das sogenannte „Mähdruschverfahren“ durchgeführt. Dabei wird Material von geeigneten Flächen bei Samenreife geerntet und direkt auf die vorbereiteten Flächen aufgebracht. Das aufgetragene Material beinhaltet die gewünschten Samen, die sich an ihrem neuen Standort entfalten können. Durch dieses Verfahren wird die Entwicklung der Artenvielfalt der Flächen beschleunigt.
Eine weitere effektive, aber mühsame Möglichkeit der Samenausbringung ist das Absammeln der Samen per Hand und das anschließende Verteilen auf der Fläche.

♦ Pflege der Flächen
Für die neu geschaffenen Offenlandflächen muss die dauerhafte Pflege und Bewirtschaftung gewährleistet werden. Detaillierte Pflege- und Bewirtschaftungskonzepte für jedes Projektgebiet sorgen dafür, dass parzellenscharf festgelegt wird, welche Art der Bewirtschaftung jeweils zum optimalen Erfolg führt. Zum einen werden langfristige mit Auflagen versehene Bewirtschaftungsverträge oder aber Verträge im Rahmen des Vertragsnaturschutzes (ELER) mit regional ansässigen Landwirten abgeschlossen. Durch den Abschluss dieser Verträge wird eine langfristige naturschutzgerechte Bewirtschaftung und die Entwicklung der Offenlandflächen hin zu artenreichen Lebensräumen sichergestellt.

♦ Monitoring

Die Erfassung der Ausgangssituation der Vegetation, Flora und Fauna stellt die Grundlage für ein Monitoring dar. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch regelmäßige Begleituntersuchungen (standardisiertes Monitoring) bewertet.

Neben der Flora und Vegetation wurden die lebensraumtypische Vogel- und Tagfalterfauna erfasst, um die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Entwicklung der Populationen der Wert gebenden Arten in den Projektgebieten dokumentieren zu können.

Für die vegetationskundlichen Untersuchungen wurden Dauerquadrate auf Flächen unterschiedlicher Naturausstattung angelegt und jährlich kontrolliert. Dadurch war es möglich, die Wirksamkeit und den Erfolg der jeweiligen Aktionen in Abhängigkeit der Maßnahmen und Ausgangsbedingungen vergleichen und demonstrieren zu können.